G-BA ändert Regeln bei Kostenübernahme für Cannabis
Bisher war es Pflicht, einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen, bevor der Arzt mit der Verschreibung von Cannabis beginnt. Diese Pflicht entfällt nun seit 17.10.2024 für bestimmte Arztgruppen mit dem neuen Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA). Auch die Fristen werden verkürzt, dazu findest du untenstehend weitere Informationen.
Fachärzte:
folgende Fachärzte können nun ohne Antrag Rezepte ausstellen, wenn der Patient die Voraussetzungen dafür erfüllt:
Fachärztin / Facharzt für:
Allgemeinmedizin,
Anästhesiologie,
Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie,
Innere Medizin,
Innere Medizin und Angiologie,
Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie,
Innere Medizin und Gastroenterologie,
Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie,
Innere Medizin und Infektiologie,
Innere Medizin und Kardiologie,
Innere Medizin und Nephrologie,
Innere Medizin und Pneumologie,
Innere Medizin und Rheumatologie,
Neurologie,
Physikalische und Rehabilitative Medizin,
Psychiatrie und Psychotherapie
Zusatzbezeichnungen:
Geriatrie,
Medikamentöse Tumortherapie,
Palliativmedizin,
Schlafmedizin oder
Spezielle Schmerztherapie
Auch eine Zusatzqualifikation der genannten Fachärzte muss nun nicht mehr nachgewiesen werden. Dies ist eine weitere kleine Verbesserung.
Ärzte haben immer noch Angst:
Doch was auf den ersten Blick wie eine Verbesserung aussieht, ist in der Praxis heikel. Denn die Verantwortung liegt nun bei den Ärzten zu prüfen, ob der Patient / die Patientin für eine Kostenübernahme überhaupt in Frage kommt. Ist die Krankenkasse anderer Meinung, kann es schnell richtig teuer werden.
G-BA Regeln schüren Angst vor Regress:
Im Beschluss des G-BA wird nämlich auch geregelt, dass die Krankenkasse jederzeit eine Prüfung durchführen kann und falls die Krankenkasse der Meinung ist, dass die Voraussetzungen für die Kostenübernahme nicht erfüllt sind, wird die Kostenübernahme nachträglich versagt und es fallen hohe Nachzahlungen an: Stichwort Regress und Wirtschaftlichkeitsprüfung. In der Vergangenheit wurden den Ärzten auch immer wieder die Angst vor Regress eingebrannt, weshalb viele Ärzte bei dem Thema eher vorsichtig sind. Die Lösung ist: weiterhin vorab einen Antrag zu stellen um Klarheit zu schaffen.
Voraussetzungen für eine Kostenübernahme:
Doch wenn alle Voraussetzungen für eine Kostenübernahme vorliegen, steht der Verschreibung von Cannabis grundsätzlich nichts im Wege. Sollte es seitens des Arztes noch Unsicherheiten geben, stehe ich jederzeit gerne beratend zur Seite. Folgende grundlegenden Voraussetzungen gelten, um für eine Kostenübernahme in Frage zu kommen:
- Die Erkrankung ist schwerwiegend
- Aussicht auf Wirksamkeit der Cannabistherapie
- Andere Medikamente / Therapien kommen nicht in Frage, sind teurer oder haben eine zu geringe Wirksamkeit oder zu starke Nebenwirkungen
Dies sind natürlich sehr allgemeine Aussagen und es ist jeder Fall einzeln zu prüfen, ob die Voraussetzungen bereits vorliegen. Ich biete einen Check-Up für Patienten an, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen bereits erfüllt sind und gebe auch Tipps, was der Patient noch tun kann, um seine Chancen auf eine Kostenübernahme zu verbessern. Nimm für einen Check-up einfach Kontakt mit mir auf.
Antrag ist weiterhin möglich und sogar empfehlenswert
Jedoch sollte insbesondere bei Unklarheit über die Verordnungsvoraussetzungen vor Beginn der Therapie die Genehmigung der Krankenkasse beantragt werden ☝🏻 Aber auch um Sicherheit vor einem späteren Regress der Krankenkasse zu haben, sollte zuerst ein Antrag gestellt werden. Hierbei kann ich mit meiner jahrelangen Erfahrung tatkräftig & professionell behilflich sein.
Neue Frist bei Antrag auf Kostenübernahme
Die Fristen für die Krankenkasse, in welcher Zeit diese über den Antrag entscheiden müssen, haben sich mit dem G-BA Beschluss ebenfalls verkürzt. Ab Antragstellung muss die Krankenkasse innerhalb von 2 Wochen über den Antrag entscheiden. Wenn der Medizinische Dienst (MD) eingeschaltet wird, beträgt die Frist insgesamt 4 Wochen.
Professionelle Hilfe gibt es bei CannAdvice
Nimm stets zeitnah mit mir Kontakt auf, z. B. falls deine Krankenkasse irgendwelche Probleme macht. Ich kann mich um die Erstellung von Begründungen für die Therapie, sogenannten ärztlich begründeten Einschätzungen kümmern oder um alles andere, was von der Krankenkasse verlangt wird.
Es könnte auch die Wirtschaftlichkeit der Therapie in Frage gestellt werden, also dass die Kosten zu hoch seien. Um jede Fragestellung kann ich mich fachmännisch kümmern und auch den behandelnden Arzt unterstützend beraten.
Die Krankenkassen machen es den Ärzten oft mit Absicht sehr schwer und dann brechen manche Ärzte einfach ab. Lass es nicht so weit kommen, in dem durch meine Unterstützung der Arzt und der Patient entlastet wird und der Antrag von mir bis zum Schluss konsequent nachverfolgt und durchgesetzt wird! Als kranker Mensch hast du einen Anspruch auf eine angemessene medizinische Versorgung – leider muss man in Deutschland dafür in nicht wenigen Fällen regelrecht dafür kämpfen.
Mit CannAdvice zur Kostenübernahme:
Ich habe in den Jahren als Berater für die Kostenübernahme vielen Patienten bei der Beantragung der Kostenübernahme geholfen und einen sehr großen Erfahrungsschatz bei dem Thema angesammelt. Ich helfe nicht bei der gesetzlichen Krankenkasse, sondern auch bei Privatversicherten und freiwillig versicherten. Egal was deine Krankenkasse vom Arzt oder von dir verlangt, ich habe definitiv schon andere Fälle betreut, wo bereits die selbe Frage oder Situation aufkam und ich weiß daher ganz genau, was zu tun ist und welche Tricks es gibt.
Am Wichtigsten ist, dass du dich zeitnah bei mir meldest, damit genügend Zeit für eine individuelle Reaktion gegenüber der Krankenkasse bleibt. Am besten ziehen wir den Antrag von Anfang an gemeinsam durch, damit du die größten Erfolgschancen hast. Vermeide mit den Tipps aus meiner Beratung bestenfalls auch, dass der Fall vor dem Sozialgericht entschieden werden muss, was sich in Jahre hinziehen kann. Du kannst also mit meiner Hilfe nicht nur viel Geld, sondern gegebenenfalls auch sehr viel Zeit und Ärger sparen.
Ich stehe gerne mit meinem Wissen und meiner langjährigen Erfahrung bereit, damit du dich um nichts mehr Sorgen machen musst. Hier geht es zu meinem Kontakt.
info@cannadvice.de – Tel. 0178 67 377 28 – Cannabisberatung + Onlinekurse + Budtender Ausbildung
© Sachverständiger Jonatan Hartmann – CannAdvice.de – Stand: 31.01.2025
Folge mir auf Instagram, um nichts zu verpassen: CannAdviceCannabis